Wann darf ein Anbieter einen Handyvertrag sperren? Diese Rechte haben Verbraucher!

Die Situation kommt im Alltag ab und an doch vor: die Handyrechnung wurde zurückgebucht, weil das Konto kurzfristig nicht genug Deckung hatte. Dann sind viele Verbraucher unsicher: wird jetzt mein Handy gesperrt? Was passiert mit meiner Rufnummer und kann ich den Handyvertrag weiter nutzen? Oft findet man beim jeweiligen Anbieter recht wenige Infos zu diesem Thema und wenn dann ist nur in den AGB ein Hinweis gesetzt, wie der Anbieter mit einem Zahlungsverzug umgeht. Mittlerweile gibt es aber klare Regelungen, ab wann ein Tarif gesperrt werden darf und wann auch nicht.

Wann darf ein Anbieter den Handytarif sperren?

Im bürgerlichen Gesetzbuch gibt es recht wenige Regelungen, ab wann bei Mobilfunk-Verträgen eine Sperrung durch den Anbieter möglich ist, aber es gibt mittlerweile ein sehr verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs, der in dieser Sache höchstrichterlich entschieden hat. Damit haben Kunden sehr starke Argumente gegenüber den Mobilfunk-Anbietern.

Beim Verbraucherportal inside-sim.de schreibt man zu diesem Thema im Original:

Der Bundesgerichtshof hat außerdem im Februar 2011 entschieden (Az. III ZR 35/10), dass eine Vorankündigung seitens des Anbieters nötig ist, wenn das Handy gesperrt werden soll. Diese Vorankündigung muss zwei Wochen vor der Sperrung beim Kunden eingehen. Der BGH begründet das Urteil damit, dass das Handy kein Zusatz zum Festnetz mehr sei und eine Sperrung wegen eines kleinen Zahlungsrückstandes als unangemessen Reaktion angesehen werden kann. Der Gerichtsentscheid widerlegt damit Sperrklauseln, die in vielen AGBs verankert waren. Seit Februar 2011 haben diese keine Gültigkeit mehr.

Die kompletten rechtlichen Details dieses Urteils kann man bei LTO nachlesen.

Die Richter sicher mit ihrem Urteil den Verbrauchern in Deutschland damit weitgehende Sicherheit zu. Die Sperre von Handyverträge und Allnet Flat ist zwar möglich, aber an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft:

  • Der Zahlungsverzug des Kunden muss wesentlich sein und mindestens 75 Euro betragen. Bei kleineren Beträgen darf nicht gesperrt werden.

  • Vor der Sperre muss der Kunde über diese Maßnahme informiert werden. Die Information muss 14 Tage vor der Sperre erfolgen, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, sich vorzubereiten.

  • Innerhalb der 14 Tage kann der Kunde noch reagieren und beispielsweise die offene Rechnung bezahlen. Auf diese Weise kann die Sperre des Handyvertrages auch wieder abgewendet werden.

Eine Sperre ist also nicht unabwendbar, sondern Verbraucher können bis zum Schluss durch eine Zahlung dafür sorgen, dass der Vertrag weiterhin nutzbar ist und man alle Leistungen nutzen kann.

Die Regelungen gelten dabei auch, wenn man ein Handy zum Vertrag gekauft hat. In einem solchen Fall kann es aber schneller passieren, dass man die Grenze von mindestens 75 Euro überschreitet, da die monatlichen Raten bei Handybundles oft höher sind – bei den Top-Verträgen reicht dann schon ein Monat Zahlungsverzug, um über die Grenze von 75 Euro Zahlungsausfall zu kommen.

Mittlerweile ist auch klargestellt, dass ein Anbieter nicht einfach mit einem SCHUFA Eintrag drohen darf, sondern dass dies nur bei unbestrittenen Forderungen der Fall sein kann. Auch hier gilt, dass es eine gewisse Bagatellgrenze für kleine Beträge gibt.

Was passiert bei gesperrten Handy-Verträgen?

Eine Sperrung des Handyvertrags geht in der Regel mit einer sofortigen Kündigung einher. Der Vertrag ist damit nicht nur nicht mehr nutzbar, sondern das Vertragsverhältnis auch gekündigt, so dass keine weiteren Leistungen mehr erbracht werden (aber auch keine zusätzlichen Kosten mehr entstehen).

Kunden können daher auch in diesem Fall die alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Die Mobilfunk-Nummer ist also durch eine Sperre nicht verloren, allerdings kostet die Mitnahmen der Rufnummer aktuell immer noch 6,82 Euro und daher muss dieser Betrag noch verfügbar sein ober überwiesen werden. Nur dann kann man die alte Rufnummer mitnehmen.

Mit der Sperre ist die Forderung aus dem Zahlungsausfall auch noch nicht erledigt. Man muss auch bei gesperrtem Vertrag die offenen Rechnungen noch bezahlen und oft kommen in solchen Fällen auch noch Mahngebühren und andere extra Beträge dazu. Viele Mobilfunk-Anbieter übergeben solche Forderungen dann auch an Inkasso-Agenturen, die auf die Eintreibung von offenen Forderungen spezialisiert sind. Dann können die Kosten nochmal deutlich ansteigen und oft sogar über dem ursprünglichen Zahlungsverzug liegen.

In der Regel ist es daher der bessere Weg, noch vor einer Sperrung des Handyvertrags (oder spätestens danach) mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, dieses Problem zu klären. Auf diese Weise kann man zusätzliche Kosten für das Inkasso verhindern und eventuell auch weitere Unannehmlichkeiten wie einen SCHUFA-Eintrag umgehen. In vielen Fällen kann man über den Kundendienst des eigenen Anbieters auch Regelungen für Ratenzahlungen vereinbaren und damit die Forderungen in kleinen Raten abbezahlen. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Anbieter kann auch helfen, eine Sperre von Anfang an zu vermeiden, wenn man beispielsweise darauf hinweist, dass eine Rückbuchung nur einmalig war.

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